
Kinderrechte im Grundgesetz gefordert – an der Realschule im BZM und im SchülerInnenfernsehen bereits 1999!
Nach dem Tod des zweijährigen Kevin aus Bremen will Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen Kinderrechte nunmehr ausdrücklich in der Verfassung verankern.
Die Zeit sei reif dafür, darüber zu diskutieren, sagte die CDU-Politikerin der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ am 15.10.2006. „Wir müssen in der Tat darüber diskutieren, Kinderrechte in die Verfassung aufzunehmen - aber nicht nur im Verhältnis zu den Eltern, sondern auch zum Staat“, erklärte von der Leyen. Der Staat habe wie die Eltern eine besondere Schutz- und Förderfunktion für Kinder.
Der Schutz der Menschenrechte durch das Grundgesetz enthalte zum Beispiel das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Bedingungen dafür seien gewaltfreie Erziehung und frühe Bildung. Nun müsse man überlegen, ob solche spezifischen Kinderrechte verankert werden müssten. Von der Leyen sagte, sie habe deshalb den Diskurs mit namhaften Verfassungsrechtlern begonnen, „wohl wissend, dass wir erst am Anfang stehen“.
Das SchülerInnenfernsehen berichtete bereits in Sendungen am 26. April 1999 über dieses Thema. Nach der Kinderrechtswahl in der vorangegangenen Woche forderten Cathy Kietzer, damals Stadtpräsidentin, Irene Johns vom Kinderschutzbund und Werner Praus-Zacharias in der Werner-live-Sendung, die Kinderrechte in die Verfassung aufzunehmen, wie es in anderen Staaten bereits der Fall damals gewesen sei. Schülerinnen und Schüler werden sich erinnern, dass wir im Deutschunterricht und im WPK dieses Thema aufgegriffen haben. So neu ist es also auf keinen Fall und doch stünden wir jetzt erst am Anfang, so Frau von der Leyen.
Ausschnitte aus der Sendung von 1999 waren noch einmal zu sehen in der Werner-Rolle am 31. Oktober 2006!
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